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 | rk (14.09.2006 09:28):
Hallo, wenn das Darlehen, wie normal üblich, bei einer normalen Bank/Hypothekenbank/Sparkasse abgeschlossen wurde, besteht von Seiten der Bank kein Anlass, den Vertrag vor Auslauf der Zinsbindung zu beenden. Es entsteht sogar noch ein weiteres Problem: der dem darlehen zu Grunde gelegte Beleihungswert eird ja durch die Einstellung der Bauarbeiten nicht erreicht, also wird die Bank ohne zusätzliche Sicherheiten das Darlehen unter Umständen auch nicht weiter auszahlen, sondern für den Restbetrag bis Auslauf der Zinsbindung Bereitstellungszinsen verlangen können.
Das kann sehr teuer werden.
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit der Vorzeitigen Kündigung, aber wenn sich die Bank darauf einlässt, hat sie ein Recht auf Entschädigung des Zinsverlustes, was grob bedeutet, daa alle Zinsen, die die Bank während der ganzen Darlehenslaufzeit erhalten hätte als Entschädigung fällig werden - auch das kann sehr teuer werden.
Hier hilft nur ein sofortiges Gespräch mit der Bank und einer klaren Darstellung, dass es sich um eine Notsituation handelt.
Diese Informationen erhalten Sie bei jeder Bank, oder auch durch eine kleine Recherche im Internet - wir leisten hier also keine Rechtsberatung, sondern teilen nur allgemein zugängliches Wissen mit.
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 | DerBauherr (12.09.2006 09:03):
Hallo.
Ich wüsste gerne, wie sich das bei der Kündigung des Bauvertrages (ausserordentlich) mit dem Baudarlehen verhält. Ist es auch hier so, dass dann das Baudarlehen ebenfalls (ohne Kosten) gekündigt werden kann, da der Grund des Darlehens nicht mehr besteht (sprich das Bauvorhaben)?
Vielen Dank, Dirk
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